Schaden-/ Unfallgutachten

Haftpflichtschaden, Kaskoschaden oder sonstige Schäden

Ist ein Schaden am Fahrzeug entstanden, muss der Sachverhalt schnell und zuverlässig geklärt werden. In der Regel wird hier unterschieden zwischen Haftpflichtschaden, Kasko-/Eigenschaden sowie sonstige Schäden durch Wild oder Wetter.

Bei einem Haftpflichtschaden wurde das Fahrzeug durch das Verschulden eines Fremdes in einen Unfall verwickelt.

Sie haben

  • die freie Wahl des Gutachters
  • das Recht auf die freie Wahl eines Anwalts 
  • die freie Wahl einer Reparaturwerkstatt
  • die freie Wahl, Ihr Fahrzeug jetzt, später oder auch gar nicht reparieren zu lassen

Ein Kaskoschaden ist ein selbst verschuldeter Unfall. Die Höhe der Ersatzleistung richtet sich stets nach den Versicherungsbedingungen. In der Regel hat der Versicherungsnehmer eine Selbstbeteiligung zu tragen.

Bei Wild- und Wetterschäden handelt es sich um besondere Versicherungsfälle. Sofern der Versicherungsnehmer für diesen Fall versichert hat, kann bei dieser Art des Unfallschadens über die Teil- oder Vollkaskoversicherung reguliert werden.