"Vollgutachten" und "Einzelabnahme"

Das Monopol fiel im März 2019: Seitdem darf die GTÜ auch "Vollgutachten" und "Einzelabnahmen" nach § 21 StVZO durchführen. Die aktuelle Folge von GTÜ-TV berichtet über die Neuerung – und stellt die Möglichkeiten kompakt anhand von drei typischen Fahrzeugbeispielen dar, einem Importwagen aus den USA, einem Oldtimer-Sportwagen aus der EU sowie einem getunten Cabriolet.

Ein Importwagen aus den USA ist ein typischer Fall für ein "Vollgutachten" nach § 21 StVZO. Diese darf seit 22. März 2019 auch die GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung erstellen. Bei außereuropäischen Importwagen – im Film ein Dodge Ram, ein beliebter amerikanischer Pick-up – nimmt die GTÜ beispielsweise eine technische Durchsicht im Rahmen einer Hauptuntersuchung, eine Fahrzeugbeschreibung und eine Überprüfung mit der Übereinstimmung mit den gültigen Rechtsvorschriften vor.

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