Schadstoffplakette

Gesetzliche Regelungen für Feinstaubplaketten

Durch die im Bundesgesetzblatt vom 16. Oktober 2006 veröffentlichte "Verordnung zur Kennzeichnung der Fahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung" (35. BImSchV) können Städte und Gemeinden seit März 2007 Umweltzonen ausweisen und dort Fahrverbote aussprechen. Hiervon sind Millionen Fahrzeuge ohne Feinstaubplakette betroffen.

Dazu zählen alle Fahrzeuge mit der Schadstoffgruppe 1 (Benziner ohne geregelten Katalysator und ältere Dieselfahrzeuge): Diese müssen bei entsprechender Luftbelastung immer "draußen" bleiben und dürfen Umweltzonen generell nicht mehr befahren.

Fahrzeuge mit den Schadstoffgruppen 2 - 4 dürfen Umweltzonen nur befahren, wenn sie eine der ausgeschilderten Schadstoffplaketten an der Windschutzscheibe tragen. Aus der nebenstehenden Tabelle können Sie entnehmen, welche Schadstoffplakette Ihr Fahrzeug erhält.

Über den Erwerb einer Feinstaubplakette kann der Autofahrer selbst entscheiden. Sie garantiert die freie Fahrt für saubere Autos in Umweltzonen. Die amtlichen "Feinstaubplaketten" können Sie bei Ihrem GTÜ-Sachverständigen erhalten.

Nachrüsten

Welche Feinstaubplakette Ihr Auto bekommen kann und welche Nachrüstmöglichkeiten es dafür gibt, erfahren Sie außerdem in unserer Online-Suche